In Niedersachsen müssen bis zum Jahresende auch bestehende Wohngebäude mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für Neu- und Umbauten gilt die Rauchmelderpflicht bereits seit November 2012. Damit herrscht in Niedersachsen ab 1. Januar 2016 für sämtliche Wohngebäude Rauchmelderpflicht.