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Einsätze sind laut Definition „durch Auftrag oder eigenen Entschluss ausgelöste und der Gefahrenabwehr oder Schadensbekämpfung dienende Tätigkeit von Kräften aus jenen Behörden, Einsatzorganisationen oder Einrichtungen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen dazu berufen sind.“
Das klingt sehr theoretisch. Im Endeffekt bedeutet diese theoretische Definition, dass die Feuerwehr Salzhausen von der Leitstelle (in seltenen Situationen auch durch unseren Ortsbrandmeister selbst) einen Auftrag bekommt. Die Maßnahmen, die wir dann vor Ort ergreifen dienen in den meisten Fällen der Gefahrenabwehr oder der Schadensbekämpfung. Das bedeutet, dass wir das Feuerlöschen oder verhindern, dass der Deich bricht. Zu diesen Aufgaben sind wir durch das Niedersächsische Brandschutzgesetz verpflichtet. Alle unsere Aktivitäten dienen diesem übergeordneten Ziel. Von Übungen und Ausbildungen bis zur Kameradschaftspflege.
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